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Sächsisches Transparenzgesetz

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

 
 

Hinweise zur Antragstellung Schülerbeförderung für das Schuljahr 2024/25

23.02.2024
(DRI)

Nachfolgend erhalten Sie das Informationsblatt vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 13.03.2024 zum Download.
Informationsblatt.pdf

 


 

BSZ "Otto Lilienthal"
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