22.04.2022 |
Aktuelle Informationen
Liebe Schüler(innen), liebe Auszubildende und liebe Eltern,
sehr geehrter Ausbilder(innen),
mit Ablauf des 17. April 2022 treten alle Verordnungen bzgl. der Corona-Schutzmaßnahmen für Schulen außer Kraft. Daher das Folgende für Sie zur Information und Beachtung:
- Die Testpflicht entfällt.
- Die Maskenpflicht entfällt.
- Schülerinnen und Schüler mit Covid-19-typischen Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) gehen zum Arzt und lassen die Symptome abklären
- Treten die o. g. Symptome im Laufe eines Unterrichtstages auf, besteht die Möglichkeit der Testung bei uns am BSZ. Ist der Test positiv, ist der Schüler/die Schülerin unverzüglich von einem Sorgeberechtigten bzw. von einer bevollmächtigten Person abzuholen, um einen Arzt aufzusuchen bzw. bei Volljährigkeit muss der Schüler/die Schülerin sich selbst unverzüglich zum Arzt begeben.
- Treten o. g. Symptome in Zusammenhang mit Allergien (z. B. Heuschnupfen) bzw. anderen Erkrankungen (z. B. Asthma) auf, ist dies mit einem ärztlichen Attest entsprechend nachzuweisen
- Bekannte Hygienemaßnahmen sind weiterhin umzusetzen.
Für Normalität im Schulalltag und für den Schutz der Schulgemeinschaft ist jeder aufgerufen, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und entsprechend zu handeln.
Freundlich grüßt
Ina Driesel
Schulleiterin
Infoblatt_zur_Absonderung_in_Sachsen(26.04.2022) |
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