Hausordnung
Hausordnung BSZ „Otto Lilienthal“ Freital-Dippoldiswalde
Präambel
Unser Berufliches Schulzentrum ist ein Ort des gemeinsamen Lernens und der persönlichen Entwicklung. Unser Miteinander wird bestimmt von Respekt, Verantwortung und der Achtung der Menschen-würde. Wir bekennen uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und treten für ein Schulklima ein, dass von Fairness, Toleranz und Sicherheit geprägt ist.
Wir stehen für Schutz vor Rassismus und Antisemitismus sowie für Schutz vor Gewalt und Diskriminierung in jeder Form. In unserer Schule wird die verdeckte oder offene Zurschaustellung extremistischer Positionen und das Propagieren menschenfeindlicher Gesinnung nicht toleriert. Dazu zählen u.a. die in den extremistischen Szenen verwendeten Bekleidungsmarken und Dresscodes, entsprechende Print- und Werbemedien, handschriftlich erstellte Schriftzüge, Texte, Logos, Ton-/Bildträger, Klingeltöne und Online-Veröffentlichungen.
Alle Lehrkräfte, die Hausmeister und das Verwaltungspersonal sind verpflichtet, die Einhaltung der Hausordnung durchzusetzen. Allen diesbezüglichen Hinweisen und Anordnungen ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung werden die im Schulgesetz des Freistaates Sachsen vorgesehenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen angewendet.
1 Geltungsbereiche
Standort Freital: Otto-Dix-Str. 2 | 01705 Freital
Standort Dippoldiswalde: Weißeritzstraße 4 und 11 (Sporthalle) | 01744 Dippoldiswalde
Standort Glashütte: Altenberger Str. 31| 01768 Glashütte
2 Unterricht und Schulbetrieb
Alle am Schulleben Beteiligten erscheinen in einem angemessenen Äußeren.
Alle am Schulleben Beteiligten erscheinen pünktlich, führen die notwendigen Arbeitsmittel mit, legen diese bereit und nehmen aktiv am Unterricht teil. Ist 10 min nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft anwesend, informiert der Klassensprecher das Sekretariat.
Die festgelegten Unterrichts- und Pausenzeiten sind einzuhalten. Ausnahmen sind bei der Schulleitung zu beantragen.
Die von der Lehrkraft festgelegte Sitzordnung ist einzuhalten.
Alle am Schulleben Beteiligten tragen zu einer lernförderlichen Unterrichtsatmosphäre bei. Gegenstände, die den Unterrichtsablauf stören, dürfen vom Fachlehrer eingezogen werden.
Die Nutzung von mobilen digitalen Kommunikationsgeräten im Interesse des Lernprozesses liegt in der Verantwortung der Lehrkraft.
Nicht für den Unterricht autorisierte Bild- und Tonaufnahmen sind untersagt.
Das Essen im Unterricht ist untersagt. Das Trinken ist– nach Abstimmung mit der Lehrkraft und unter Beachtung der jeweiligen Raumordnungen – erlaubt.
Alle am Schulleben Beteiligten dürfen während des Schulbesuches nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen beeinträchtigenden Substanzen stehen. Das Mitführen von Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt.
Das Rauchen ist nur Volljährigen in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Das Mitführen und der Missbrauch von Gegenständen, die eine Bedrohung und Gefährdung darstellen, sind verboten.
Alle am Schulleben Beteiligten gehen verantwortungsbewusst mit Medien um. Personenbezogene Daten sind zu schützen.
Abwesenheit vom Unterricht
Erkrankungen vor Unterrichtsbeginn
Krankmeldungen sind der Schule am ersten Tag der Erkrankung bis Unterrichtsbeginn mitzuteilen.
Bei telefonischer Benachrichtigung muss eine schriftliche Entschuldigung (u.a. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, E-Mail) innerhalb von drei Werktagen nachgereicht werden.
Bei angekündigten Leistungsnachweisen gelten die Regelungen der entsprechenden Schulordnungen
Erkrankungen während des Unterrichtstages
Erkrankte Schüler melden sich unter Angabe des Grundes im Sekretariat ab. Es erfolgt eine Eintragung im Klassenbuch; bei minderjährigen Schülern werden die Personensorgeberechtigten informiert.
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss vorher – in der Regel 7 Tage – schriftlich entweder beim Klassenlehrer/Tutor (bis 2 Tage) oder bei der Schul-leitung (ab 3 Tage) beantragt werden.
3 Schulgebäude und -gelände
Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind frei zu halten.
Das Anbringen von Werbungen, Plakaten und Ähnlichem ist nicht gestattet. Ausnahmen sind bei der Schulleitung zu beantragen.
Persönliche Fahrzeuge (PKW, Fahrräder, E-Roller, …) sind auf dem Schulgelände nicht versichert und nur in den ausgewiesenen Flächen zu parken.
Festgestellte Beschädigungen, Mängel und Gefahrenquellen im Schulbereich sind unverzüglich den Lehrkräften bzw. im Sekretariat zu melden.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft achten auf einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, z. B. beim Papier- oder Energieverbrauch.
Für den ordnungsgemäßen Zustand des Unterrichtsraumes beim Verlassen und nach Unterrichts-schluss ist der Ordnungsdienst verantwortlich. Die jeweilige Raumordnung legt den Umfang fest. Die Kontrolle erfolgt durch die verantwortliche Lehrkraft.
Die Müllentsorgung erfolgt in die dafür bereitstehenden Behälter. Auf Mülltrennung ist dabei zu achten.
Bei mutwilligen Beschädigungen bzw. Verunreinigungen können Schüler zur Schadensbeseitigung herangezogen werden. Grundsätzlich haftet der Verursacher mit Schadenersatz.
Persönliche Dinge und Wertsachen sind bei Beschädigung oder Abhandenkommen nicht versichert (Haftungsausschluss). Die sichere Verwahrung obliegt dem Einzelnen.
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gefundene Gegenstände sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben.
Die Nutzung von Schulräumen außerhalb des regulären Unterrichts ist vorab mit der Schulleitung abzustimmen.Betriebsfremde Personen dürfen sich ohne Anmeldung weder auf dem Schulgelände noch im Schulhaus aufhalten. Die Anmeldung im Sekretariat ist in jedem Fall erforderlich.
4 Verhalten bei Unfällen/Infektionskrankheiten
Alle Schüler sind auf dem direkten Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei schulischen Veranstaltungen gesetzlich unfallversichert. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen geschieht auf eigene Gefahr; ein Versicherungsschutz ist nicht gewährleistet.
Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg sind im Sekretariat anzuzeigen. Dort erfolgen die Unfallaufnahme und die Meldung an die Unfallkasse.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten sind gemäß Infektionsschutzgesetz unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen.
5 Übergeordnete Rechtsgrundlagen
Dieser Hausordnung übergeordnet sind das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Schulgesetz des Freistaates Sachsen sowie Erlasse, Ordnungen und Verwaltungsvorschriften der Sächsischen Staatsregierung, insbesondere des Geschäftsbereiches des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
6 Ergänzende Regelungen und Belehrungen
– Unterrichtszeiten
– Raumordnungen
– Brandschutz- und Evakuierungsordnung
– Alarmordnung
Die Hausordnung tritt in geänderter Fassung mit Wirkung vom 01.08.2025 in Kraft.
Driesel, Schulleiterin
Standort Freital:
1. Stunde 07.20 – 08.05 Uhr
2. Stunde 08.10 – 08.55 Uhr
Frühstückspause
3. Stunde 09.25 – 10.10 Uhr
4. Stunde 10.20 – 11.05 Uhr
5. Stunde 11.15 – 12.0 Uhr
6. Stunde 12.10 – 12.55 Uhr
Mittagspause
7. Stunde 13.25 – 14.10 Uhr
8. Stunde 14.15 – 15.00 Uhr
9./10. Stunde 15:10 – 16:40 Uhr
Standort Dippoldiswalde für die Schüler des Zentrums praxisorientierte Berufsvorbereitung
1. Stunde 07.30 – 08.15 Uhr
2. Stunde 08.20 – 09.05 Uhr
Frühstückspause
3. Stunde 09.30 – 10.15 Uhr
4. Stunde 10.20 – 11.05 Uhr
5. Stunde 11.10 – 11.55 Uhr
Mittagspause
6. Stunde 12.30 – 13.15 Uhr
7. Stunde 13.20 – 14.05 Uhr
8. Stunde 13.10 – 13.55 Uhr
Standort Glashütte:
1. Stunde 07.10 – 07.55 Uhr
2. Stunde 08.00 – 08.45 Uhr
Frühstückspause
3. Stunde 09.10 – 09.55 Uhr
4. Stunde 10.05 – 10.50 Uhr
5. Stunde 11.00 – 11.45 Uhr
Mittagspause
6. Stunde 12.15 – 13.00 Uhr
7. Stunde 13.05 – 13.50 Uhr
8. Stunde 14.00 – 14.45 Uhr
9. Stunde 14.50 – 15.35 Uhr
10. Stunde 15.40 – 16.25 Uhr